Anerkennung Bildungsabschlüsse

Bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen wird in Deutschland grundsätzlich zwischen schulischer, akademischer und beruflicher Anerkennung unterschieden. Mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes gibt es seit dem 1. April 2012 vier zentrale Neuerungen:

(1) Unabhängigkeit von der Staatsangehörigkeit

Seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes können alle Personen, die

  • über einen ausländischen Berufsabschluss verfügen und
  • beabsichtigen, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben (Nachweis nur bei Nicht-EU/EWR/Schweiz-Bürgern und Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der EU/EWR/Schweiz haben, erforderlich)

unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus, ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit beantragen.

(2) Rechtsanspruch auf ein Verfahren

Das Anerkennungsgesetz schafft erstmals einen allgemeinen Anspruch auf Anerkennungsverfahren zur Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Berufsqualifikationen für bundesrechtlich geregelte Aus- und Fortbildungsberufe.

(3) Einheitliche Kriterien und Verfahren

Die Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikationen wird nach bundeseinheitlichen Kriterien und Verfahren geregelt. Eine einmal festgestellte Gleichwertigkeit ist in ganz Deutschland gültig. Entscheidend ist auch die Berücksichtigung von einschlägiger (nachgewiesener) Berufserfahrung.

(4) Anträge aus dem In- und Ausland möglich

Das Gesetz sieht eine Antragstellung auch aus dem Ausland vor. Somit bietet sich auch für Geduldete, Asylsuchende und Personen aus dem Ausland die Möglichkeit, eine Prüfung auf Gleichwertigkeit zu beantragen, wenn die Möglichkeit und die Absicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland vorhanden ist (Quelle: Fachstelle Anerkennung, "Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)").

 

Schritte in der Anerkennung

Sie möchten Ihren Schulabschluss anerkennen lassen?

Sie möchten Ihren Schulabschluss anerkennen lassen, um eine Ausbildung zu beginnen? 

Die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer entscheiden über die Gleichstellung schulischer Abschlüsse. In Bayern ist dies die Zeugnisanerkennungsstelle des Freistaates in München.

Sie möchten Ihren Schulabschluss nachweisen, um ein Studium zu beginnen?

Sie brauchen keinen Antrag auf Anerkennung Ihres Schulzeugnisses zu stellen. Die Universitäten entscheiden, wen sie zulassen und beraten Sie dazu.

Sie möchten Ihre Ausbildung anerkennen lassen?

Sofern Sie kein Hochschulstudium absolviert haben, gibt es unterschiedliche zuständige Anerkennungsstellen abhängig davon ob Ihr Beruf unter die IHK-Berufe, die Handwerks- oder die Agrarberufe fällt.

Sie können über den mehrsprachigen Anerkennungsfinder herausfinden, welche Stelle für Sie zuständig ist.

Sie möchten Ihren Studienabschluss anerkennen lassen?

Es gibt in Deutschland zwei Gruppen von Studienberufen:

Reglementierte Berufe
Gehört Ihr Beruf zu den reglementierten Berufen, dürfen Sie nicht ohne Erlaubnis arbeiten. Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung stellen. Reglementiert sind in Deutschland zum Beispiel medizinische Berufe oder Rechtsberufe, aber auch Lehrer an staatlichen Schulen. Eine Übersicht der in Deutschland reglementierten Berufe und der jeweiligen Anerkennungsstellen finden Sie in der Datenbank 'anabin'.

Nicht reglementierte Berufe
Bei nicht reglementierten Berufen brauchen Sie keine Erlaubnis, um in diesen Berufen zu arbeiten. In diesem Fall ist eine behördliche Anerkennung gesetzlich nicht erforderlich. Sie können sich mit Ihrer Qualifikation direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben. Dennoch kann eine Bewertung Ihres ausländischen Abschlusses sinnvoll sein, um künftigen Arbeitgebern eine bessere Einschätzung Ihrer Qualifikation zu ermöglichen.

Sofern Sie ein Hochschulstudium absolviert haben, können Sie eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Anspruch nehmen.

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Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Region

In der Region gibt es mehrere Stellen, die zu Anerkennungsfragen beraten.

Ansprechpartner

Qualifizierungsberatung IQ Netzwerk VHS

Luitpoldstr. 2
63739 Aschaffenburg
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 06021-38688-33

Öffnungszeiten

Termine bei Frau Winkler nach Vereinbarung (bitte per E-Mail).

Mo, Mi: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Di, Do: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Jugendmigrationsdienst
Ansprechpartner im Landkreis Miltenberg: Marleen Stock Handy: 015758923626 marleen.stock@paritaet-bayern.de Termine nur nach Voranmeldung per Telefon oder E-Mail. 

Glattbacher Straße 41
63741 Aschaffenburg
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 06021-450025

Öffnungszeiten

Erlenbach
Dienstag 09:30 - 12:30 Uhr
Evangelisches Gemeindehaus
Martin- Luther- Platz 16
63906 Erlenbach

Miltenberg
Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
Franziskushaus- bei Caritas Miltenberg
Hauptstraße 60
63897 Miltenberg

Anerkennungsberatung für IHK-Berufe

Kerschensteinerstr. 9
63741 Aschaffenburg
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 06021-880-196
Fax: 06021-880-22 196

Öffnungszeiten

Termine bei Herrn Jendrusch nach Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail).

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