Krippengeld unterstützt Eltern ein- bis dreijähriger Kinder

18.12.2019
Monatlich bis zu 100 Euro erhalten Eltern, die Elternbeiträge für die Krippe tragen und ein bestimmtes Einkommen nicht übersteigen.

Das Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Krippengeldes wurde am 5. Dezember 2019 vom Bayerischen Landtag verabschiedet und wird zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Leistung wird ab diesem Zeitpunkt gewährt.

Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. In Kindertageseinrichtungen und Tagespflege werden Familien bei ihrem natürlichen Recht zur Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder unterstützt. Dabei dürfen Elternbeiträge keine Zugangshürde zur Erziehung und Bildung darstellen.

Damit die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes nicht aus finanziellen Gründen scheitert, werden bereits seit 1. April 2019 die Elternbeiträge für alle drei Kindergartenjahre vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) direkt an die Gemeinden. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit wird der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 einführen. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer nach dem BayKiBiG-geförderten Einrichtung oder Tagespflege entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Das Bayerische Krippengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 1. Januar 2017 geboren und bereits ein Jahr alt sind. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich.

Sie haben Fragen zum Krippengeld? Auf den Seiten des Zentrum Bayern Familie und Soziales finden Sie alle Informationen und Formulare zur Beantragung des neuen Bayerischen Krippengeldes. 
Ergänzend steht ein Servicetelefon unter 0931 32090929 von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Kategorien: Bildung und Integration

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