Verbesserte Bildungs- und Teilhabeleistungen

26.08.2019
Mit Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien gefördert und unterstützt. Ab August 2019 gibt es weitreichende Verbesserungen.

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Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf nachstehende Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Leistungen für Bildung erhalten hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und hierfür keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Einen Teil der Bildungsleistungen erhalten auch hilfebedürftige Kinder in Kindertagesstätten (Kitas) und in der Kindertagespflege.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden für alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erbracht.

Mit dem "Starke-Familien-Gesetz" gibt es weitreichende Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum neuen Schuljahr ab August 2019. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick finden Sie auf einer Infografik des BMAS.:

Ausflüge:
Bei ein- und mehrtägigen Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege werden die Kosten übernommen (z. B. für Klassenfahrten).
ab 1. August 2019: Möglichkeit der Sammelabrechnung über Schulen bei eintägigen Ausflügen (siehe weiter unter „Verwaltungsvereinfachung“)
Persönlicher Schulbedarf:
ab 1. August 2019: Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 150 Euro (statt bisher 100 Euro) pro Schuljahr anerkannt, und zwar 100 Euro für das erste Schulhalbjahr statt bisher 70 Euro und 50 Euro für das zweite Schulhalbjahr statt bisher 30 Euro.
Außerdem wird der persönliche Schulbedarf ab 2021 jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
Schülerbeförderung:
ab 1. August 2019: Fallen Aufwendungen für Fahrten an, die gesetzlich als „Schülerbeförderung“ definiert sind, und werden diese Aufwendungen nicht anderweitig abgedeckt, werden sie übernommen - auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigt; der bisher in diesen Fällen zu zahlende Eigenanteil entfällt. Zudem gilt als „nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs“ nun auch eine Schule mit besonderem Profil (z.B. mit sportlichem oder sprachlichem Profil oder Ganztagsschulen).
Lernförderung:
ab 1. August 2019: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können, unabhängig einer Versetzungsgefährdung, unter bestimmten Voraussetzungen Lernförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen sind im jeden Einzelfall zu berücksichtigen.
Aufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und in der Kindertagespflege:
ab 1. August 2019: Kostenfreies gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege. Ohne zusätzliche Kosten für die Eltern ist das Mittagessen für jedes hilfebedürftige Kind gesichert. Eine kostenfreie gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ist an Schultagen auch in enger Kooperation zwischen Schule und Tageseinrichtung möglich (Hortkinder/Kooperationsvertrag).
Soziale Teilhabe / Kultur, Sport, Mitmachen:
ab 1. August 2019: Der bisherige Betrag von 10 Euro monatlich wird auf 15 Euro erhöht. Die Leistung wird nun pauschaliert erbracht. Ausreichend ist insoweit ein Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an einer der gesetzlich bestimmten Aktivitäten (zum Beispiel Mitgliedschaft im Sportverein oder Unterricht in einer Musikschule) ergibt.
Verwaltungsvereinfachung (z. B. im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch): Wegfall von Anträgen, Erbringung auch durch Geldleistungen und Sammelauszahlung an Schulen:
ab 1. August 2019:
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird im Wesentlichen auf eine gesonderte Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet. Lediglich für die Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II als gleichzeitig (stillschweigend) mitbeantragt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Leistung auch rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden kann, selbst wenn der Bedarf erst später im Laufe des Bewilligungszeitraums konkretisiert wird.

Durch die Streichung der gesonderten Anträge wird eine wesentliche Vereinfachung bei der Umsetzung des Bildungspakets erreicht. Alle Leistungen des Bildungspakets können auch durch Geldleistungen erbracht und ab Stellung des Hauptantrags verauslagte Beträge übernommen werden. 

Die Leistungserbringung wird durch die zusätzliche Möglichkeit, Die finanzielle Förderung von eintägigen Klassenausflügen kann durch die Schulen koordiniert werden, d. h. Abrechnungen können gebündelt werden. Einer Diskriminierung von Kindern im Leistungsbezug soll damit vorgebeugt werden.

Ihre zuständigen Stellen im Landkreis Miltenberg: 

Empfänger Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld
Landratsamt Miltenberg
Sozialamt
Zimmer 118 & 119
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

Tel.: 09371 501-195/-212
E-Mail: sozialamt@lra-mil.de

Öffnungszeiten: 
Montag: 8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld 
Jobcenter Landkreis Miltenberg
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

Tel.: 09371 66940
E-Mail: Jobcenter-LK-Miltenberg@jobcenter-ge.de

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 - 12:30 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket auf den Seiten des Landratsamtes finden Sie hier. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Bürgertelefon für Anliegen zum Bildungspaket geschaltet, das unter 030 221 911 009 von montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr erreichbar ist. 

Kategorien: Bildung und Integration

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